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Schwerpunkt Insolvenzrecht, Schuldenbereinigung

Schuldnerberatung

Insolvenzrecht bundesweit - SOFORT und bei uns OHNE WARTEZEIT

Verbraucherinsolvenz - Regelinsolvenz - endlich raus aus der Schuldenfalle

Verbraucherinsolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung


Für natürliche Personen, die keine selbständige berufliche Tätigkeit ausüben oder ausgeübt haben oder für natürliche Personen, die zwar eine selbständige berufliche Tätigkeit ausgeübt haben, deren Vermögensverhältnisse aber überschaubar sind (weniger als 20 Gläubiger), sieht § 304 InsO zwingend ein vereinfachtes Verfahren (Verbraucherinsolvenzverfahren) vor. Danach sind Personen, die noch aktiv eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben vom Verbraucherinsolvenzverfahren ausgeschlossen.


Aufgrund des Einsatzes modernster Software besteht bei Verbraucherinsolvenzverfahren für Schuldner bei uns keine Wartezeit. Wir erfassen sofort Ihre Gläubiger und beginnen mit einem außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan.

Sofern Sie nicht über das notwendige Einkommen verfügen, besteht unter Umständen die Möglichkeit über Beratungshilfe abzurechnen.

 

 

 

 

 

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