Kompetenzfeld Strafrecht, Strafverteidigung
Rechtsanwalt Felix Dimpfl, Augsburg, ist Fachanwalt für Strafrecht und Vorstandsvorsitzender des Augsburger Strafverteidigervereins. Er beschäftigt sich als Rechtsanwalt schwerpunktmäßig mit Strafverteidigung, Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und ist seit Jahren auf diesem Rechtsgebiet erfolgreich tätig.
Schwerpunkt Strafverteidigung
Es geht oft schneller als gedacht: Ob zu Recht oder zu Unrecht, Sie geraten ins Visier der Ermittlungsbehörden – beispielsweise von Staatsanwaltschaft, Polizei, Steuerfahndung oder Zoll.
Wird gegen Sie wegen einer Straftat ermittelt, werden Sie im günstigsten Fall aufgefordert, bei der Polizei eine Aussage als Beschuldigter zu machen. Im ungünstigsten Fall kommen die Beamten ohne Vorwarnung zu Ihnen nach Hause oder an Ihren Arbeitsplatz und nehmen Sie fest. Durchsuchungen oder gar Verhaftungen sind Extremsituationen, die jeden Menschen überfordern.
Wir helfen Ihnen! Wir bearbeiten (Auszug):
Steuerstrafrecht, Steuerhinterziehung (z.B. Umsatzsteuerhinterziehung, Umsatzsteuerkarrussel)
Wirtschaftsstrafrecht
Tötungsdelikte (z.B. Mord, Totschlag, fahrlässige Tötung etc.)
Raubstraftaten (z.B. Raub, schwerer Raub oder Erpressung etc.)
Drogendelikte (z.B. Besitz, Einfuhr und Handel mit Betäubungsmitteln etc.)
Gewaltstraftaten (z.B. einfache, gefährliche oder schwere Körperverletzung etc.)
Eigentums- und Vermögensdelikte (Betrug, Diebstahl, Erpressung, Hehlerei, Bandendiebstahl, Unterschlagung, Untreue etc.)
Terrorismusverfahren (z.B. Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung etc.)
Verkehrsstraftaten (z.B. Unfallflucht, Trunkenheit im Verkehr etc.)
Sexualstrafrecht
Aussagedelikte (z.B. Meineid etc.)
Urkundenfälschung
Ehrdelikte (z.B. Beleidigung)
Hausfriedensbruch
Widerstand g. Vollstreckungsbeamte
und weitere Delikte des Straf- und Jugendstrafrechts.
Wir sind auf allen Gebieten des Strafrechts als Verteidiger tätig. Wir verteidigen Sie bei jeder Art von Straftat kompetent. Umso schwerer der Vorwurf ist, umso notwendiger ist eine effektive sofortige Strafverteidigung.
Wir vertreten Sie als Strafverteidiger in allen Verfahrensabschnitten:
Ermittlungsverfahren, z.B. bei Untersuchungshaft , Durchsuchung, Beschlagnahme,
erkennungsdienstliche Behandlung, Überwachung der Telekommunikation
Hauptverfahren: Wir kämpfen erstinstanzlich für Ihr Recht und Ihre Freiheit.
Berufung: Wir verteidigen Sie in der zweiten Instanz.
Revision: Wir prüfen Urteile auf Verfahrensfehler und führen Revisionsverfahren.
Strafvollstreckung: Halbstrafe, Entlassung nach zwei Dritteln, Bewährungswiderruf
Wiederaufnahme von Verfahren
Dimpfl und Kollegen, Rechtsanwalt Felix Dimpfl
Rechtsanwalt in Augsburg, Rechtsanwalt in München, Fachanwalt für Strafrecht und Strafverteidiger
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